Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn
1. Formeller V.: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- 2. Materieller V.: Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes durch Zahlung der  Erstprämie oder Abgabe einer  Deckungszusage.
- 3. Technischer V.: Zeitpunkt des Beginns der Prämienberechnung (bei  Rückwärtsversicherungen und vorläufiger  Deckungszusage liegt Punkt 2 vor Punkt 1, bei  Wartezeiten liegt Punkt 3 vor Punkt 2).

Lexikon der Economics. 2013.

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